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   FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97   

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FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97 (https://dejure.org/2000,16588)
FG München, Entscheidung vom 18.05.2000 - 8 K 1837/97 (https://dejure.org/2000,16588)
FG München, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 8 K 1837/97 (https://dejure.org/2000,16588)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Galerie als Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Galerie als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97
    Dabei sind persönliche Gründe alle einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Motive (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202, 206).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97
    Die ernsthafte Möglichkeit, daß ein jahrelang ausschließlich mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht in der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, ist dann gegeben wenn feststeht, daß der Betrieb nach seiner Wesensart und/oder der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl II 1985, 205 ).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97
    Bei längeren, über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Feststellung ermöglichen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

    Auszug aus FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Steuerpflichtige es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterläßt, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108).Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, so entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die objektive Beweislast beim Kläger liegt.Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist der Senat der Überzeugung, daß der Kläger seine Galerie ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben hat.
  • BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89

    Liebhaberei ist getrennt zu beurteilen, wenn Landwirtschaft und Forstwirtschaft

    Auszug aus FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97
    Fehlt das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, stellen Verluste aus einer solchen Tätigkeit steuerlich nicht relevante negative Einkünfte aus einer Liebhaberei dar (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BStBl II 1991, 452 ).
  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1430/14

    Verneinung einer Gewinnerzielungsabsicht aufgrund einer Liebhaberei bei einer

    aa) Bei einem Unternehmen, das - wie im Streitfall - den Handel mit Kunst zum Gegenstand hat, spricht zwar der Beweis des ersten Anscheins zunächst dafür, dass es in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird (vgl. Finanzgericht - FG - München vom 26. März 1999 8 K 1837/97, [...]).

    Es verblieb der Klägerin dadurch wenig Zeit, Kundenpflege zu betreiben und nachhaltige Kontakte zu Künstlern aufzubauen bzw. zu intensivieren (vgl. FG München Urteil vom 26. März 1999 8 K 1837/97, [...]).

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